17.11.17

PRESSESTATEMENT 100/2017

Augenwischerei bei „sozialer Säule“ der EU

Matthias Dauner vom cep sieht die Beratungen beim informellen EU-Sozialgipfel in Göteborg kritisch.

„Auch, wenn sich heute in Göteborg die EU-Staats- und Regierungschefs auf zwanzig Grundsätzen zu den sozialen Rechten in der EU verständigen, darf man nicht vergessen, dass diese 'Säule' nicht rechtsverbindlich ist. Denn hier hat sich offenbar die Marketingabteilung der EU-Kommission durchgesetzt und nicht die juristische Abteilung. Denn es wird fälschlicher Weise der Eindruck erweckt, dass sich die EU-Bürger künftig auf diese Säule berufen könnten. Das ist Augenwischerei.

Man darf nicht erwarten, dass der Göteborger Proklamation nun umgehend Taten folgen, obwohl sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten und der Rat durch die Proklamation durchaus an die Grundsätze der sozialen Säule binden. Auch wenn sie nicht rechtsverbindlich ist, könnte so der Druck erhöht werden, tatsächlich aktiv zu werden. Allerdings zeigen bisherige Erfahrungen in der EU, dass die sozialen Unterschiede in den Mitgliedstaaten so groß sind, dass nur hoffnungslose Optimisten an eine Umsetzung der 'sozialen Säule' in der derzeit vorliegenden Form glauben. Denn während sich damit für die westeuropäischen Mitgliedsstaaten wenig ändern würde, wären in Osteuropa große Umbaumaßnahmen bei den Sozialsystemen erforderlich. Das wäre den Menschen dort zwar zu wünschen, wäre aber teuer und würde Wettbewerbsnachteile für die dortigen Unternehmen bedeuten.“

Siehe hierzu cepAnalyse Säule sozialer Rechte