08.10.18

PRESSEINFORMATION 98/2018

Neue Regeln für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds

Die EU-Kommission will zur Förderung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds beitragen. Ihre Vorschläge werden heute im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes diskutiert.

Das cep unterstützt die zentralen Anliegen der Kommissionsvorschläge. So senkt die Vorschrift, wonach OGAW-Investmentfonds und Kleinanleger-AIF nicht verpflichtet werden dürfen, in den Aufnahmemitgliedstaaten „physisch präsent“ zu sein, die Vertriebskosten für grenzüberschreitend tätige Investmentfonds.

Allerdings sollte das Europäische Parlament den Vorschlag in drei Punkten abändern. Erstens gibt es aus Sicht des cep in einer Marktwirtschaft keinen überzeugenden Grund für gesetzliche Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen ein Investmentfonds-Verwalter die Vermarktung seiner Fonds einstellen darf. Zweitens kann die Bestimmung, dass Aufsichtsgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Aufsichtsbehörden stehen müssen, nicht auf die Binnenmarkt-Kompetenz der EU gestützt werden. Drittens sollten „Pre-Marketing“-Aktivitäten weiter gefasst werden, da sie den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger sonst nicht wesentlich vereinfachen.

Hintergrund und Ziele

In der EU gibt es zwei Kategorien von Investmentfonds: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Das sind Investmentfonds insbesondere für Kleinanleger, die unter die OGAW-Richtlinie [2009/65/EG] fallen, sowie die alternativen Investmentfonds (AIF). Die sind in der Regel Investmentfonds für professionelle Anleger. Die Mitgliedstaaten können sie aber auch für Kleinanleger zulassen (Kleinanleger-AIF). Sie fallen unter die AIFM-Richtlinie [2011/61/EU].

Nach Ansicht der Kommission ist der Investmentfondsmarkt in der EU nach wie vor überwiegend in nationale Märkte zersplittert: Im Juni 2017 wurden 70% der in der EU verwalteten Vermögenswerte von Investmentfonds gehalten, die nur im Herkunftsland tätig sind. Nur 37% der OGAW und 3% der AIF waren für den Vertrieb in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert.

Die Kommission will nun die bestehenden regulatorischen Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds in der EU abbauen und daher den Mitgliedstaaten verbieten, von den Managern von OGAW und Kleinanleger-AIF eine „physische Präsenz“ ihrer Fonds in ihrem Hoheitsgebiet zu verlangen. Auch will die Kommission gemeinsame Regeln einführen, nach denen die Manager von OGAW und AIF die Vermarktung ihrer Fonds in einem Mitgliedstaat einstellen können. Außerdem werden eine Definition und Bedingungen für die „Pre-Marketing“-Aktivitäten der Manager von AIF eingeführt (also für Aktivitäten, die das Interesse professioneller Anleger an Anlagekonzepten und -strategien testen sollen).

Darüber hinaus sollen mit der Verordnung und der neuen Richtlinie einige Vorschriften über „Marketingregeln“ harmonisiert und Vorschriften über die Verhältnismäßigkeit und Transparenz der Aufsichtsgebühren und -entgelte eingeführt werden.

cepAnalyse Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds