Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds (Richtlinie/Verordnung)

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Die EU-Kommission will zur Förderung des grenzüberschreitenden Vertriebes von Investmentfonds beitragen. Die entsprechenden Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie sehen u.a. vor, dass sogenannte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie alternative Investmentfonds (AIF) nicht verpflichtet werden dürfen, in den Aufnahmemitgliedstaaten „physisch präsent“ zu sein.

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Positiv sieht das cep den Vorschlag die Pflicht für eine physische Präsenz aufzuheben. Damit können Vertriebskosten gesenkt und der Markteintritt erleichtert werden. Allerdings gibt es in einer Marktwirtschaft keinen überzeugenden Grund für gesetzliche Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen ein Investmentfondsmanager die Vermarktung seiner Fonds einstellen darf. Auch kann die Bestimmung, dass Aufsichtsgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Aufsichtsbehörden stehen müssen, nicht auf eine Binnenmarkt-Kompetenz gestützt werden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor