27.09.18

PRESSEINFORMATION 94/2018

cep-Pressethemen 1.10. bis 5.10.2018: freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten, CO2-Zielvorgaben für neue Lkw, EuGH: Online-Verkäufer

Für die Zeit vom 1.10. bis 5.10.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

1.10.2018

Freiburg: „Europa im  Dialog“ mit Ministerpräsident Winfried Kretschman und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker

 

Konzerthaus Freiburg

18 Uhr

 

Das cep ist mit einem Infostand beim gemeinsamen Bürgerdialog mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker vertreten.

 

Kommunikations-
abteilung

+49 761 38693-107

presse(at)cep.eu

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 04.10.)

 

u.a. Änderungen der vorgeschlagenen Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten.

 

Diese Verordnung soll den Wettbewerb zwischen Cloud-Anbietern und anderen Datenverarbeitungsdiensten in der EU verbessern.

 

 

Das cep begrüßt das grundsätzliche Verbot nationaler Datenlokalisierungsauflagen. Auch die Nichteinführung eines gesetzlichen Anspruchs auf „Datenportabilität“, also das Recht nicht-personenbezogene Daten bei einem Wechsel des Cloud-Anbieters zu dem neuen Anbieter zu übertragen, ist sachgerecht.

 

Für das cep ist es jedoch unverhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten nur Datenlokalisierungsauflagen ausnahmsweise beibehalten dürfen, die aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt sind.

 

Siehe cepAnalyse "Freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten"

 

Philipp Eckhardt

 

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

  

 

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

Straßburg: Europäisches Parlament, Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)

 

Abstimmung über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen bestimmte „unlautere“ Regelungen in Verträgen verboten werden, die zulasten von Lieferanten gehen würden.

 

Das cep sieht es kritisch, dass pauschal Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen geschützt werden sollen; es wäre sachgerechter, die Frage, ob ein Lieferant vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden soll, anhand seiner tatsächlichen Abhängigkeit vom Käufer zu beurteilen. Ferner ermöglicht es der Vorschlag kaum, Einzelfälle flexibel zu handhaben.

 

Siehe cepAnalyse „Unlautere Handelspraktiken“

 

 

Muhammed Elemenler

 

+49/761/38693-244

presse(at)cep.eu

 

Dienstag,

2.10.2018

Veröffentlichung der cepAnalyse „CO2-Zielvorgaben für neue Lkw“

 

Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen erstmals Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Lkw eingeführt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt.

Aus Sicht des cep bieten CO2-Zielvorgaben für Lkw keine Gewähr, dass sich die CO2-Emissionen des Straßengüterverkehrs im gewünschten Ausmaß verringern. Auch beruhen die EU-weiten CO2-Zielvorgaben auf einer unzureichenden Datenbasis und sind angesichts der langen Produktzyklen bei Lkw zu streng. Darüber hinaus ist die Höhe der vorgesehenen Strafzahlungen unverhältnismäßig und daher EU-rechtswidrig.

 

Dr. Martin Menner

 

+49 761 38693-242

presse(at)cep.eu

 

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 04.10.)

Aussprachen u.a. über Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge.

 

 

Dr. Martin Menner

 

+49 761 38693-242

presse(at)cep.eu

Abstimmung zum Binnenmarkt-Informationstool

 

Nach Meinung des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucher hat das EP im Hinblick auf die zu regelnde Materie kein Stimmrecht. Der Rechtsausschuss ist sogar der Meinung, dass auf Grundlage der einschlägigen Rechtsgrundlage keine so weitgehende Regelung getroffen werden darf.

 

Muhammed Elemenler

 

+49/761/38693-244

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch, 3.10.2018

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung

 

 

 

Donnerstag, 4.10.2018

Luxemburg: EuGH entscheidet zum Status des „Gewerbetreibenden“ bei Online-Verkäufen (Rs. C-105/17)

 

Der EuGH entscheidet darüber, ob bzw. wann ein Online-Verkäufer als „Gewerbetreibender“ und sein Handeln als „Geschäftspraxis“ i.S.d. Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) anzusehen ist.

 

Im konkreten Fall hatte eine Verkäuferin auf einer bulgarischen Online-Verkaufsplattform gleichzeitig in acht Anzeigen verschiedene Waren zum Verkauf angeboten.

 

Gewerbetreibende bzw. Unternehmer unterliegen den Verboten der UGP-RL und müssen zudem zahlreiche Pflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen.

 

Generalanwalt Szpunar hielt in seinen Schlussanträgen vom 31.05.18 acht Verkaufsangebote nicht für ausreichend, um die betroffene Verkäuferin als „Gewerbetreibende“ einzustufen.

 

Das cep erwartet, dass der EuGH sich nicht auf eine Schwelle – ab der von einer Unternehmerstellung auszugehen ist – festlegen, sondern für jeden Einzelfall eine Gesamtwürdigung anhand aller Umstände, insbesondere der vom Generalanwalt vorgeschlagenen Kriterien (u.a. Art der Waren, Dauer, Häufigkeit) fordern wird.

 

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu