18.09.18

PRESSEINFORMATION 90/2018

Neue Regeln für EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)

Die Aufgaben und Befugnisse der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA sollen deutlich erweitert werden. Dazu hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen.

Aus Sicht des cep ist eine EU-einheitliche Wertpapieraufsicht für ausgewählte Investmentfonds (EuVECA-, EuSEF und ELTIF-Fonds) durch die ESMA verfehlt, solange das anzuwendende Recht nicht ebenfalls harmonisiert wird. In seiner Bewertung des Kommissionsvorschlages bemängelt das cep darüber hinaus, dass eine zentralisierte Aufsicht durch die ESMA über Wertpapierprospekte unverhältnismäßig ist gegenüber den Mitgliedstaaten. Zwar wäre diese grundsätzlich geeignet, die erheblichen nationalen Unterschiede bei der Handhabung der Prospektgenehmigung zu verhindern, allerdings würde eine rein koordinierende Tätigkeit der ESMA, etwa mittels Leitlinien für die nationalen Aufsichtsbehörden, hierbei ausreichen.

Betroffen von den Neureglungen wären neben der ESMA vor allem Investmentfonds, Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienstleister, Administratoren und Kontributoren zu Referenzwerten, Emittenten und natürlich Anleger.

Hintergrund

Die Verordnung ändert die Vorschriften für die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs). Für die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA in Paris) genauso wie für die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen (EIOPA in Frankfurt, siehe hierzu die cepAnalyse 09/2018) sowie für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA - noch in London, bald in Paris, siehe hierzu cepAnalyse 05/2018). Außerdem verleiht sie durch die Änderung weiterer Verordnungen der ESMA zusätzliche Aufsichtskompetenzen.

cepAnalyse EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)