EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) (Verordnung)

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Die Aufgaben und Befugnisse der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA sollen deutlich erweitert werden. Dazu hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen. Betroffen davon wären neben der ESMA vor allem Investmentfonds, Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienstleister, Administratoren und Kontributoren zu Referenzwerten, Emittenten und natürlich Anleger.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep ist eine EU-einheitliche Wertpapieraufsicht für EuVECA-, EuSEF und ELTIF-Fonds durch die ESMA verfehlt, solange das anzuwendende Recht nicht ebenfalls harmonisiert wird. Das cep bemängelt darüber hinaus, dass eine zentralisierte Aufsicht durch die ESMA über Wertpapierprospekte unverhältnismäßig ist gegenüber den Mitgliedstaaten. Eine rein koordinierende Tätigkeit der ESMA, etwa mittels an die nationalen Aufsichtsbehörden gerichteter Leitlinien, würde hierbei ausreichen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor