04.09.18

PRESSEINFORMATION 85/2018

Neue EU-Regeln für Wertpapierfirmen

Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an deren jeweiligen Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag erarbeitet.

Wertpapierfirmen in der EU werden künftig in drei Klassen eingeteilt. Zur Klasse 1 gehören alle systemrelevanten Wertpapierfirmen, zur Klasse 2 die nicht-systemrelevanten und in Klasse 3 fallen die „kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen“. Die Firmen der Klasse 1 gelten künftig als Kreditinstitut und müssen daher die Vorschriften für Banken (Eigenkapitalrichtlinie und Eigenkapitalverordnung) erfüllen.

Durch die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen will die EU-Kommission einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken. Das ist aus Sicht des cep zu begrüßen. Gleichwohl birgt eine abgestufte Regulierung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.

Die Vollharmonisierung der Vorschriften für das von Wertpapierfirmen zu haltende Anfangskapital kann Wettbewerbsverzerrungen reduzieren. Das cep kritisiert jedoch, dass die Regulierung der Vergütung „zentraler Akteure“ in Wertpapierfirmen einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt, die außerdem die europäischen Wertpapierfirmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter benachteilige.

Hintergrund und Ziele

Wertpapierfirmen (z.B. Vermögensverwalter) ermöglichen Anlegern durch ihre Dienstleistungen wie Anlageberatung oder Portfoliomanagement den Zugang zu den Kapitalmärkten. Sie erbringen dabei häufig banktypische Dienstleistungen, betreiben aber im Gegensatz zu Banken kein Einlagen- und Kreditgeschäft. Etwa die Hälfte der EU-Wertpapierfirmen haben ihren Sitz in Großbritannien. Acht Wertpapierfirmen, die „überwiegend“ in Großbritannien angesiedelt sind, verwalten etwa 80% der Vermögenswerte der EU-Wertpapierfirmen. Für Wertpapierfirmen wie für Banken gelten bislang ähnliche Vorschriften, insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie und die Eigenkapitalverordnung. Laut EU-Kommission tragen diese jedoch den Geschäftsmodellen und Risiken von Wertpapierfirmen nicht ausreichend Rechnung. Die Kommission will daher einen stärker auf Wertpapierfirmen ausgerichteten Aufsichtsrahmen schaffen, der sich an ihren Geschäftsmodellen und Risiken orientiert und „schädliche Regulierungsarbitrage“ durch die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten der Firmen in die EU im Zuge des Brexit verhindert. Das vorliegende Regulierungspaket umfasst neben der hier bewerteten Richtlinie auch eine Verordnung mit Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen [COM(2017) 790], zu der das cep bereits eine Analyse am 7. August 2018 veröffentlicht hat.

cepAnalyse Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen