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 Finanzmärkte
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Richtlinie)
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 Aus Sicht des cep kann die Vollharmonisierung der Vorschriften für das von Wertpapierfirmen zu haltende Anfangskapital Wettbewerbsverzerrungen reduzieren. Gleichwohl birgt eine abgestufte Regulierung die Gefahr solcher Verwerfungen in sich. Das cep kritisiert darüber hinaus, dass die Regulierung der Vergütung „zentraler Akteure“ in Wertpapierfirmen einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt, die außerdem die europäischen Wertpapierfirmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter benachteiligt.
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| Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen COM(2017) 791 (veröff. 04.09.2018) | 311 KB | Download | |
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| Richtlinienvorschlag COM(2017) 791 (veröff. 20.12.2017) | |||
| EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 24.09.2018) | |||
| Rat: Verhandlungsmandat (veröff. 07.01.2019) | |||
| Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 26.02.2019) | |||
