30.08.18

PRESSEINFORMATION 83/2018

cep-Pressethemen 3.9. bis 7.9.2018: Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen

Für die Zeit vom 3.9. bis 7.9.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

3.9.2018

 

Europäisches Parlament, Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)

Abstimmung zum Berichtsentwurf:

Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

Das cep hält es für fraglich, ob die PEPP-Verordnung einen Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte ermöglichen wird. Nicht nur lässt die Verordnung die sozialpolitischen Unterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unberührt. Auch die steuerrechtlichen Unterschiede, etwa ob eine Besteuerung in der Einzahlungs- oder erst in der Auszahlungsphase stattfindet, geht die EU-Kommission mit einer nur unverbindlichen Empfehlung unzureichend an.

zur cepAnalyse

Philipp Eckhardt

Finanzmärkte

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

 

 

Europäisches Parlament, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucher (IMCO)

Abstimmung zum Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren

 

Auf Basis dieser Verordnung können Behörden leichter prüfen, ob eine Ware bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde.

Aus Sicht des cep werden Behörden aber aufgrund der Komplexität der ausländischen technischen Vorschriften weiterhin dazu neigen, eine Ware zu verbieten, die nicht inländischen Vorschriften entspricht. Das cep empfiehlt, in die Verordnung eine Genehmigungsfiktion aufzunehmen, die greift, wenn eine Behörde sich nicht an die Bestimmungen der Verordnung hält.

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Muhammed Elemenler

Binnenmarkt & Wettbewerb

+49 761 38693-244

presse(at)cep.eu

Dienstag,

4.9.2018

Veröffentlichung der cepAnalyse: Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen

Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an deren jeweiligen Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag erarbeitet, der Wertpapierfirmen künftig in drei verschiedene Klassen abhängig von ihrer systemischen Relevanz einteilt.

Aus Sicht des cep kann die Einteilung in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken. Gleichwohl birgt eine abgestufte Regulierung die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.

Die Vollharmonisierung der Vorschriften für das von Wertpapierfirmen zu haltende Anfangskapital kann Wettbewerbsverzerrungen reduzieren.

Das cep kritisiert ferner, dass die Regulierung der Vergütung „zentraler Akteure“ in Wertpapierfirmen einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt, die außerdem die europäischen Wertpapierfirmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter benachteiligt.

Philipp Eckhardt

Finanzmärkte

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu