Gegenseitige Anerkennung von Waren (Verordnung)

Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Warenverkehr der EU soll gestärkt werden. Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, in anderen Mitgliedstaaten nicht vorschnell wegen abweichender Produktvorschriften verboten oder eingeschränkt werden können.

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Auf Basis dieser Verordnung können dann Behörden leichter prüfen, ob eine Ware bereits in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde. Aus Sicht des cep werden Behörden aber aufgrund der Komplexität der ausländischen technischen Vorschriften weiterhin dazu neigen, eine Ware zu verbieten, die nicht inländischen Vorschriften entspricht. Das cep empfiehlt, in die Verordnung eine Genehmigungsfiktion aufzunehmen, die greift, wenn eine Behörde sich nicht an die Bestimmungen der Verordnung hält.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor