04.11.21
PRESSEINFORMATION 74/2021
| Institution/Agenda | Ansprechpartner | cep-Statement |
Montag, 8.11.2021 | Brüssel: Treffen der Eurogruppe | ||
Die Ministerinnen und Minister der Euro-Gruppe treffen sich, um über die makroökonomischen Entwicklungen einschließlich Inflation und die politischen Aussichten im Euro-Währungsgebiet zu beraten. | Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 |
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Dienstag, 9.11.2021 | Freiburg/Berlin: cepInput Risiken und Gefahren der EU-Strategie zur „nachhaltigen“ Finanzierung | ||
Mit den Maßnahmen der „Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ vom Juli 2021 will die EU-Kommission den gesamten Finanzsektor dazu drängen, sich „nachhaltiger“ auszurichten und bevorzugt „nachhaltige“ Investitionsprojekte zu finanzieren. | Philipp Eckhardt +49 761 38693-241 | Eine Hauptschwäche der grünen Taxonomie ist: Die Ansichten, was unter „nachhaltigen“ Tätigkeiten zu verstehen ist, klaffen weit auseinander, etwa bei Atomkraft und Erdgas. Daran ändern auch die neuen Pläne zur Ergänzung der Taxonomie nichts. Diese werden stattdessen den Streit weiter anheizen und die Konflikte zwischen verschiedenen Umweltzielen vergrößern. | |
Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen | |||
Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem eine Debatte zu Energiepreisen. | Dr. Götz Reichert Fachbereichsleiter +49 761 38693-235 |
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Mittwoch, 10.11.2021 | Luxemburg: EuG-Urteil zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google | ||
Gegenstand des Verfahrens ist die Milliardengeldbuße, die die Kommission am 27. Juni 2017 gegen Google verhängte, weil Google in Suchergebnissen seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ im Vergleich mit anderen Diensten bevorzugt habe. Gegen diese Entscheidung hat Google eine Nichtigkeitsklage erhoben. | Dr. Lukas Harta +49 761 38693-244 |
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Donnerstag, 11.11.2021 | Brüssel: Europäische Parlament | ||
Im Plenum wird unter anderem über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren erneut beraten und abgestimmt. | Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-231 | Die EU will künftig auf Grundlage einer neuen Verordnung (s. cepAnalyse 19/2021) bestimmen dürfen, wann eine grenzübergreifende Notlage beginnt und wieder endet. Es ist sinnvoll, dass die EU-Kommission vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie klare Regeln schaffen will. Jedoch wird in der Verordnung bisher nicht klar definiert, was eine grenzübergreifende Notlage ist, unter welchen Bedingungen sie eintritt, wie viele Mitgliedstaaten betroffen sein müssen und wann ein solcher Ausnahmezustand wieder endet. Die Feststellung einer solchen Notlage sollte mindestens im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss getroffen werden. Denn eine solche Entscheidung führt zu besonderen Befugnissen der EU-Organe. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten auf hoher politischer Ebene involviert werden |