04.11.21

PRESSEINFORMATION 74/2021

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 8.11.- 12.11.2021: Nachhaltige Finanzierung, Energiepreise und EuG-Urteil zu Google

 

Institution/Agenda

Ansprechpartner

cep-Statement

Montag, 8.11.2021

Brüssel: Treffen der Eurogruppe

Die Ministerinnen und Minister der Euro-Gruppe treffen sich, um über die makroökonomischen Entwicklungen einschließlich Inflation und die politischen Aussichten im Euro-Währungsgebiet zu beraten.

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

 

Dienstag, 9.11.2021

Freiburg/Berlin: cepInput Risiken und Gefahren der EU-Strategie zur „nachhaltigen“ Finanzierung

Mit den Maßnahmen der „Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ vom Juli 2021 will die EU-Kommission den gesamten Finanzsektor dazu drängen, sich „nachhaltiger“ auszurichten und bevorzugt „nachhaltige“ Investitionsprojekte zu finanzieren.

Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Eine Hauptschwäche der grünen Taxonomie ist: Die Ansichten, was unter „nachhaltigen“ Tätigkeiten zu verstehen ist, klaffen weit auseinander, etwa bei Atomkraft und Erdgas. Daran ändern auch die neuen Pläne zur Ergänzung der Taxonomie nichts. Diese werden stattdessen den Streit weiter anheizen und die Konflikte zwischen verschiedenen Umweltzielen vergrößern.

Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen

Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem eine Debatte zu Energiepreisen.

Dr. Götz Reichert

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-235

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch, 10.11.2021

Luxemburg: EuG-Urteil zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google

Gegenstand des Verfahrens ist die Milliardengeldbuße, die die Kommission am 27. Juni 2017 gegen Google verhängte, weil Google in Suchergebnissen seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ im Vergleich mit anderen Diensten bevorzugt habe. Gegen diese Entscheidung hat Google eine Nichtigkeitsklage erhoben.

Dr. Lukas Harta

+49 761 38693-244

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Donnerstag, 11.11.2021

Brüssel: Europäische Parlament

Im Plenum wird unter anderem über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren erneut beraten und abgestimmt.

Dr. Patrick Stockebrandt

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-231

presse(at)cep.eu

Die EU will künftig auf Grundlage einer neuen Verordnung (s. cepAnalyse 19/2021) bestimmen dürfen, wann eine grenzübergreifende Notlage beginnt und wieder endet. Es ist sinnvoll, dass die EU-Kommission vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie klare Regeln schaffen will. Jedoch wird in der Verordnung bisher nicht klar definiert, was eine grenzübergreifende Notlage ist, unter welchen Bedingungen sie eintritt, wie viele Mitgliedstaaten betroffen sein müssen und wann ein solcher Ausnahmezustand wieder endet. Die Feststellung einer solchen Notlage sollte mindestens im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss getroffen werden. Denn eine solche Entscheidung führt zu besonderen Befugnissen der EU-Organe. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten auf hoher politischer Ebene involviert werden