03.07.18

PRESSEINFORMATION 64/2018

Saubere Straßenfahrzeuge per Dekret?

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge zu verschärfen.

Die EU-Kommission will die Massenproduktion „sauberer Fahrzeuge“ anstoßen. Dazu plant sie strengere Vorgaben für die Beschaffung von Pkw, Lkw und Bussen durch die öffentliche Hand. Aus Sicht des cep wird die Beschaffung instrumentalisiert, um die Verbreitung emissionsfreier und -armer Autos zu fördern. Dies widerspricht dem Gebot des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Gelder. In ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages befürchten die Verkehrsexperten des cep zudem, dass der Kostenanstieg durch den Einsatz teurer, emissionsfreier oder mit Biomethan betriebener öffentlicher Busse dazu führt, dass Fahrgäste wieder auf das eigene Auto umzusteigen. Dies wäre kontraproduktiv. Positiv ist allerdings die geplante Ausweitung der Richtlinie auf Leasing, Miete und Mietkauf, weil dies eine Umgehung der Beschaffungsvorgaben unterbindet.

Hintergrund und Ziele

Laut EU-Kommission lag aufgrund „schwerwiegender Mängel“ der geltenden „Saubere-Straßenfahrzeuge-Richtlinie“ der Anteil von Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Brennstoffzellen- und Erdgasfahrzeugen an den zwischen 2009 und 2015 neubeschafften Straßenfahrzeugen im Durchschnitt nur bei 4,7% der Pkw, 0,4% der leichten Nutzfahrzeuge (LNF) sowie 0,07% bei Lkw und 1,7% bei Bussen („schwere Nutzfahrzeuge“, SNF). Künftig soll die Saubere-Straßenfahrzeuge-Richtlinie „alle relevanten Vergabeverfahren“ erfassen und „einfacher und wirksamer“ werden, um so stärkere Impulse für die Nachfrage nach „sauberen Straßenfahrzeugen“ zu geben.

Die Saubere-Straßenfahrzeuge-Richtlinie gilt für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen durch Kauf sowie künftig auch durch Leasing, Anmietung und Mietkauf. Sie gilt für die Beschaffung durch Auftraggeber, die bei Vergabeverfahren das EU-Vergaberecht anwenden müssen (z.B. künftig auch für Betreiber von „Straßenverkehrsdiensten“ zur Post- und Paketbeförderung sowie zur Müllabfuhr im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags).

EU-Definition „sauberes Fahrzeug“

Bis 2025 gelten künftig als „saubere Fahrzeuge“ Pkw und Kleinbusse mit CO2-„Auspuffemissionen“ von höchstens 25 g CO2/km und Kleintransporter mit CO2- „Auspuffemissionen“ von höchstens 40 g CO2/km – sofern ihre Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb die bereits allgemein vorgeschriebenen Euro-5- und Euro-6-Emissionsgrenzwerte um mindestens 20% unterschreiten. Ab 2026 gelten Pkw und LNF nur dann als „saubere Fahrzeuge“, wenn sie vollkommen „emissionsfrei“ sind, also batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen angetrieben werden.

Lkw und Busse gelten künftig als „sauber“, wenn sie mit Strom (batterieelektrisch oder Hybrid), Wasserstoff oder Gas (inkl. Biomethan, komprimiertem Erdgas und Flüssigerdgas) betrieben werden.

cepAnalyse Saubere Straßenfahrzeuge