15.07.19

PRESSEINFORMATION 63/2019

CO2-Steuer oder Emissionshandel?

In dieser Woche will das "Klimakabinett" der Bundesregierung über eine CO2-Bepreisung beraten, mit der die deutschen Klimaziele bis 2030 erreicht werden sollen. Das cep stellt die EU-Vorgaben vor und bewertet die Optionen CO2-Steuer und Emissionshandel.

Eine CO2-Bepreisung kann CO2-Emissionen sowohl wirksam als auch kostengünstig reduzieren. Außerdem wirkt sie "Rebound-Effekten" entgegen. Zur CO2-Bepreisung ist aus Sicht des cep ein Emissionshandelssystem (ETS) einer CO2-Steuer überlegen, da es die wirksame und kostengünstige Reduzierung von CO2-Emissionen besser sicherstellen kann. Deutschland hat dabei die Möglichkeit, z.B. den Verkehrs- und Gebäudesektor - einseitig oder in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten - entweder in das EU-ETS einzubeziehen (Artikel 24 EU-Emissionshandelsrichtlinie) oder hierfür extra ein "geschlossenes" ETS einzuführen. Da ein geschlossenes ETS das Carbon-Leakage-Risiko gegenüber einer Ausweitung des EU-ETS senkt, ist es - zumindest kurzfristig als Übergangslösung -, das Mittel der Wahl.

Hintergrund

Die Große Koalition in Deutschland will bis Ende des Jahres erstmals ein "Klimaschutzgesetz" mit rechtsverbindlichen Maßnahmen verabschieden und so die Einhaltung seiner Klimaziele für 2030 sicherstellen. Der Handlungsdruck ist groß, denn hierfür werden die bestehenden Klimaschutzmaßnahmen in den Sektoren, die nicht dem EU-ETS unterliegen - insbesondere Straßenverkehr, Gebäude, Gewerbe, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft ("Nicht-ETS-Sektoren") -, nicht ausreichen.

Zur Schließung der "Klimaschutzlücke" haben u.a. die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung" (WSB - "Kohlekommission"), die "Nationale Plattform Zukunft der Mobilität" (NPM) sowie die Wirtschaftsweisen des Sachverständigenrats empfohlen, CO2-Emissionen mit einem Preis zu versehen. Mehrere vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Gutachten haben verschiedene Aspekte einer derartigen CO2-Bepreisung untersucht. Während Bundesumweltministerin Svenja Schulze die CO2-Bepreisung in Form einer "CO2-Steuer" befürwortet und die so generierten Einnahmen aus sozialpolitischen Gründen als "Klimaprämie" an die Bürger zurückverteilen will, lehnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine derartige CO2-Steuer ab, da sie zwar viele belaste, ohne jedoch den CO2-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederum hat sich unlängst für eine CO2-Bepreisung durch ein vom EU-ETS getrenntes "geschlossenes" Emissionshandelssystem für derzeitige Nicht-EU-ETS-Sektoren ausgesprochen, das ggf. auch zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und den Niederlanden als "Koalition der Willigen" in der EU realisiert werden könne.

cepAdhoc CO2-Steuer oder Emissionshandel?