22.06.18

PRESSEINFORMATION 61/2018

Neue EU-Vorgaben für Trinkwasser

Die Bevölkerung soll besser vor verunreinigtem Trinkwasser geschützt werden. Dazu hat die EU-Kommission eine Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt, über die der Umweltministerrat heute in Brüssel berät.

Zwanzig Jahre nach der letzten Änderung der Trinkwasser-Richtlinie ist die Überarbeitung der EU-Qualitätsvorgaben für Trinkwasser überfällig. Zudem können aus Sicht des cep durch die vorgesehene Einführung eines „risikobasierten Ansatzes“ Gefahren für die Trinkwasserversorgung frühzeitig erkannt werden. Allerdings sind die darüberhinausgehenden neuen Regelungen des Zugangs zu Trinkwasser den Mitgliedstaaten vorbehalten, weshalb insoweit die Vorschläge EU-rechtswidrig sind.

In ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages kommen die Experten des cep auch zu dem Schluss, dass für trinkwasserrelevante Bauprodukte zumindest hygienische Mindestanforderungen festgelegt werden sollten, solange es für diese keine EU-weiten Normen gibt. Kritisch sieht das cep auch die vorgesehenen zusätzlichen Informationspflichten. Diese sollten auf die für Verbraucher relevante Daten wie Wasserverbrauch und Preis begrenzt bleiben. Denn es ist nicht ersichtlich, welchen Mehrwert es für Verbraucher bietet, wenn die Wasserversorger sie z.B. unaufgefordert über ihre „Kostenstruktur“ informieren müssen.

Zu Bedenken gibt das cep, dass die Pflicht zur Errichtung von Trinkwasseranlagen in öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Plätzen für Städte und Gemeinden zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen könne. Daher sollten diese im Einzelfall selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie solche Anlagen errichten wollen oder nicht.

Hintergrund und Ziele

Eine Evaluierung der Trinkwasser-Richtlinie [SWD(2016) 428] durch die EU-Kommission ergab, dass die Parameter und Parameterwerte an „neueste wissenschaftliche Erkenntnisse“ angepasst werden und das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung präventiv bewertet werden sollte („risikobasierter Ansatz“). Weil die technischen Anforderungen der Mitgliedstaaten an trinkwasserrelevante Bauprodukte (Wasserleitungen, Wasserhähne etc.) sich stark unterscheiden sollen EU-weite Normen festgelegt werden und nach Auslaufen des Rettungsprogramms darüber hinaus Verbraucher umfassend über ihre Trinkwasserversorgung informiert werden.

Die Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ hatte 2013 über 1,8 Mio. Unterschriften für ihre Forderung gesammelt, allen EU-Bürgern das „Recht auf Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung“ zu gewährleisten. Die EU-Kommission will mit der Neufassung der geltenden Trinkwasser-Richtlinie nun sowohl ihre Evaluierungsergebnisse als auch die Forderung der Bürgerinitiative „Right2Water“ berücksichtigen. Gleichzeitig soll das Vertrauen der Verbraucher in Leitungswasser gestärkt werden, so dass diese weniger in Plastikflaschen abgefülltes Wasser kaufen und Kunststoffabfälle erzeugen.

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