23.05.17

PRESSEINFORMATION 47/2017

Elektronische Dienstleistungskarte für EU

Die EU-Kommission will mit der Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte (E-Card) die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtern.

Die E-Card soll als freiwilliger elektronischer Nachweis bürokratischen Aufwand für Dienstleister in der EU reduzieren und den Binnenmarkt stärken. Für das cep ist fraglich, ob das auf diese Weise gelingen kann. Zudem ist die E-Card EU-rechtswidrig, da das Verfahren zu ihrer Ausstellung gegenüber den Mitgliedstaaten unverhältnismäßig ist, weil z.B. die Bearbeitungsfristen zu kurz sind und es an Möglichkeiten mangelt, eingereichte Unterlagen der Dienstleister zu überprüfen.

Mit dem Richtlinien- und dem Verordnungsvorschlag zur Einführung einer E-Card werden die Mitgliedstaaten aus Sicht des cep gezwungen, neben den einheitlichen Ansprechpartnern eine zweite Organisationsstruktur für die gewerberechtliche Anmeldung und Genehmigung ausländischer Dienstleister zu implementieren. Darüber hinaus ist der Verordnungsvorschlag rechtswidrig, da er nicht auf Art. 114 AEUV, sondern nur auf die Art. 53, 62 AEUV gestützt werden darf und diese nur zum Erlass von Richtlinien befugen.

Hintergrund und Ziele

Ein Dienstleister, der in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, darf seine Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend (d.h. ohne Niederlassung) oder dauerhaft (d.h. mit einer Niederlassung im Aufnahmestaat) erbringen. Die Umsetzung der beiden Freiheiten in nationales Recht regelt u.a. die Dienstleistungsrichtlinie [2006/123/EG]. Sie gibt insbesondere vor, dass ein Dienstleister aus dem EU-Ausland alle nationalen Anforderungen des Aufnahmemitgliedstaats für inländische Dienstleister erfüllen muss – z.B. den Nachweis bestimmter Qualifikationen –, soweit diese Anforderungen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Die EU-Kommission schlägt nun vor, für Anbieter von Bau- oder Unternehmensdienstleistungen eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte (E-Card) einzuführen, um deren Bürokratiekosten zu senken, wenn diese grenzüberschreitend tätig werden wollen. Dazu hat sie Vorschläge für eine Verordnung zur Einführung sowie für eine Richtlinie zum rechtlichen und operativen Rahmen der E-Card vorgelegt, die das cep in seiner jüngsten Analyse bewertet hat.

cepAnalyse E-Card