30.06.22

Presseinformation 44/2022

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 4.7.-8.7.2022: Digital Service Act, Digital Markets Act, Klimataxonomie und Flugkraftstoff

 

Institution/Agenda

Ansprechpartner

cep-Statement

Montag,

04.07.2022

Brüssel: Europäisches Parlament

 

 

 
  • Digital Service Act (DSA)
  • Einführung des Euro in Kroatien
 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

 

 
  • Digital Markets Act (DMA)
 

Dr. Lukas Harta

+49 761 38693-244

presse(at)cep.eu

 

Dienstag,

05.07.2022

Brüssel: Europäisches Parlament

  • Gemeinsame Europäische Maßnahmen im Bereich Pflege und Betreuung
 

Dr. Patrick Stockebrandt

Fachbereichsleiter

und

 

Marco Mazzone

 

+49 761 38693-105

presse(at)cep.eu

 

Berlin/Freiburg: cepNewsletter Juli

Im Juli-Newsletter geht es unter anderem um die Europäische Innovationsagenda, seltene Krankheiten und Lebensmittelknappheit. Zudem werden die Ergebnisse von Trilog-Verhandlungen erklärt, auf laufende Konsultationen hingewiesen und wichtige EU-Termine angekündigt.

Kommunikationsabteilung

Freiburg | Berlin

+49 761 38693-105

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch,

06.07.2022

Brüssel: Europäisches Parlament

  • Abstimmung über den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie und die Frage der Einstufung von Atomenergie und Erdgas als nachhaltig.
 

Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Nachdem die federführenden Ausschüsse im EP sich vor kurzem gegen die Einstufung von Atomenergie und Erdgas als nachhaltig ausgesprochen haben, stimmt nun das Plenum über den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie ab. Ob dieses den Rechtsakt ebenfalls ablehnen wird, ist derzeit offen. Eine Ablehnung wäre jedenfalls angemessen. Denn europarechtlich durften Europäisches Parlament und Rat die Kommission gar nicht zur Einstufung der „ökologischen Nachhaltigkeit“ von Atomenergie und Erdgas ermächtigen, betont cep-Jurist Götz Reichert. Es handelt sich um eine politisch hochumstrittene Grundsatzentscheidung und nicht nur um eine „nicht wesentliche“, technische Detailregelung. Sollte z.B. Österreich wie angekündigt dagegen klagen, müsste der EuGH urteilen, dass der delegierte Rechtsakt gegen den Wesentlichkeitsvorbehalt zugunsten des EU-Gesetzgebers verstößt und daher nichtig ist.

Mehr dazu s. cepInput.

Donnerstag. 07.07.2022

Brüssel: Europäisches Parlament

  • Aussprache zum nachhaltigen Flugkraftstoff (ReFuelEU)
 

Dr. Martin Menner

+49 761 38693-105

presse(at)cep.eu