23.06.20

PRESSEINFORMATION 43/2020

EU erleichtert Kreditvergabe für Banken wegen COVID-19

Das Europäische Parlament und der Rat haben gezielte Anpassungen der Eigenkapitalverordnung für Banken (CRR) beschlossen. Sie sollen die Kreditvergabe an die Realwirtschaft während der COVID-19-Krise sicherstellen. Das cep hat den getroffenen Kompromiss bewertet.

Die Bedenken bei den geplanten Anpassungen überwiegen die kurzfristigen Vorteile. Die aktuellen Änderungen senken zwar die Kapitalkosten von Krediten, wodurch die Kreditvergabe an die Realwirtschaft während der COVID-19-Pandemie gestützt werden kann. Sie bergen jedoch die Gefahr, dass die gegenseitige Abhängigkeit von Banken und Staaten weiter steigt. Diese Abhängigkeit abzubauen war eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise.

Auch einige weitere der geplanten Maßnahmen bewerten die cep-Experten kritisch. So bedeutet die Vorzugsbehandlung von Krediten der Banken an KMU und von Infrastrukturkrediten eine Verzerrung des Wettbewerbs. Eine solche industriepolitische Maßnahme sollte nicht im Rahmen der Finanzmarktregulierung erfolgen. Anstatt eine Nullrisikogewichtung von öffentlich garantierten notleidenden Krediten zuzulassen, sollte die Kapitalunterlegung der Kredite das Ausfallrisiko des Garantiegebers widerspiegeln. Bedenklich ist ebenso, dass die Lockerungen für das Engagement der Banken in Staatsanleihen in Fremdwährung das Wechselkursrisiko vernachlässigen. Angemessen erscheint die Verlängerung der Übergangsregelung für die Verbuchung von erwarteten Kreditverlusten, sie muss jedoch vorübergehend bleiben.

Hintergrund

Am 10. Juni 2020 erzielten das Europäische Parlament und der Rat einen Kompromiss über Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR quick-fix). Die Änderungen sollen es den Banken ermöglichen, Gelder an Unternehmen und Haushalte weiterzuleiten und den durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schock aufzufangen. Die CRR lässt zwar bereits Flexibilität zu, was die Fähigkeit der Banken erhöht, in wirtschaftlichen Notlagen Kredite zu gewähren und Verluste aufzufangen. Nach Ansicht der EU-Kommission erfordert der wirtschaftliche Schock aber eine sofortige regulatorische Entlastung der Banken, um eine Kreditklemme zu vermeiden.

cepAnalyse: Eigenkapitalverordnung: COVID-19 quick-fix