Eigenkapitalverordnung: COVID-19 quick-fix (cepAnalyse zu Verordnung COM(2020) 310)
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Finanzmärkte

Eigenkapitalverordnung: COVID-19 quick-fix (cepAnalyse zu Verordnung COM(2020) 310)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Am 10. Juni 2020 erzielten das Europäische Parlament und der Rat einen Kompromiss über Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR quick-fix). Die Änderungen sollen es den Banken ermöglichen, Gelder an Unternehmen und Haushalte weiterzuleiten und den durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schock aufzufangen. Das cep hat die Einigung in einer cepAnalyse bewertet.

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Status

Die Kapitalerleichterungen für Banken können die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in der COVID-19-Krise stützen. Sie bergen jedoch die Gefahr, dass die gegenseitige Abhängigkeit von Banken und Staaten weiter steigt. Diese Abhängigkeit abzubauen war eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise.

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cepPolicyBrief (veröff. 23.06.2020) PDF 226 KB Download
Eigenkapitalverordnung: COVID-19 quick-fix (cepAnalyse zu Verordnung COM(2020) 310)