21.05.19

PRESSEINFORMATION 41/2019

Governance der Energieunion

Zur Steuerung der Energie- und Klimapolitik ab 2021 hat die EU ein "Governance-System für die Energieunion" beschlossen.

Das cep hat die neuen Regelungen in einem Input bewertet. Das Governance-System macht die großen Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten über Art und Ausmaß energie- und klimapolitischer Maßnahmen deutlich. Zu dieser Einschätzung kommen die Klima-Experten des cep in ihrer Bewertung des neuen Regelwerks. Ob es seine Ziele erreichen kann, bezweifeln sie. Sie kritisieren vor allem, dass durch die Festlegung nur EU-weit verbindlicher Ziele, ohne diese durch verbindliche nationale Ziele zu konkretisieren, der EU-Kommission das Durchsetzungsinstrument des Vertragsverletzungsverfahrens aus der Hand genommen wurde. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht des cep die Versuche, mit dem Governance-System die Energie- und Klimaziele auf andere Weise zu erreichen, nur eine verfahrensrechtliche Notlösung. Zwar reduziert die Straffung und Zusammenführung bestehender Berichtspflichten teilweise bürokratischen Aufwand. Jedoch schafft das Governance-System auch viele neue Planungs- und Berichtspflichten. Dagegen ließen sich mit einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf alle Sektoren die extrem bürokratischen Planungs- und Berichtspflichten sowie konfliktträchtige Abstimmungsverfahren vermeiden.

Hintergrund + Ziele

Die EU hat ihre Energie- und Klimapolitik, die bislang bis 2020 ausgelegt war, für die Zeit ab 2021 neu ausgerichtet. Die geänderte Energieeffizienz-Richtlinie legt das Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz auf EU-Ebene bis 2030 auf mindestens 32,5% fest. Die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt für 2030 ein EU-weit verbindliches Ausbauziel von 32% vor. Beide Ziele sind nur auf EU-Ebene verbindlich, so dass sie zwar von den Mitgliedstaaten gemeinsam erreicht werden müssen, aber nicht durch verbindliche nationale Ziele konkretisiert werden. Sie sollen 2023 von der Kommission überprüft und ggf. verschärft werden. Zu ihrer zentralen Steuerung der Energie- und Klimapolitik auf EU-Ebene wurde mit der neuen Governance-Verordnung ein "Governance-System für die Energieunion" geschaffen. Es soll ab 2021 die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der EU und ihrer Verpflichtungen nach dem 2015 in Paris geschlossenen Klimaschutzabkommen ("Paris-Abkommen") sicherstellen sowie die legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten koordinieren. Im Rahmen eines "strukturierten, transparenten und iterativen" Abstimmungsprozesses zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sollen "integrierte nationale Energie- und Klimapläne" (INEK-Pläne) erstellt und deren Durchführung überwacht werden. Die bisher in verschiedenen energie- und klimapolitischen EU-Rechtsakten geregelten 91 Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten sowie Überwachungsrechte der Kommission werden "geändert, ersetzt oder aufgehoben" sowie das EU-System der Überwachung von THG-Emissionen aktualisiert. Darüber hinaus soll das Governance-System die "rechtzeitige Verfügbarkeit, Transparenz, Genauigkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit" der Berichterstattung der EU und ihrer Mitgliedstaaten an das UNFCCC-Sekretariat im Rahmen des Paris-Abkommens gewährleisten. Als Instrumente, um diese Ziele zu erreichen, sieht die Governance-Verordnung "integrierte nationale Energie- und Klimapläne" ("INEK-Pläne"), Langfrist-Strategien der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur THG-Emissionsreduktion, die Erfassung der TGH-Emissionen in THG-Inventaren, Berichtspflichten der Mitgliedstaaten sowie die Bewertung der Fortschritte bei der Zielerreichung, Vorschläge für Folgemaßnahmen und einen jährlichen Bericht zur Lage der Energieunion durch die Kommission vor.

 

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