19.05.23

Presseinformation 36/2023

Für die Woche vom 22.5. - 26.5.2023 stehen Ihnen unsere Experten und Expertinnen für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 Datum

Institution/Agenda 

Ansprechpartner 

cep-Statement 

Montag, 22.05.2023

Brüssel: Europäischer Rat

Rat für Wettbewerbsfähigkeit

  • Abstimmung zu der Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte
 

Svenja Schwind

+49 761 38693-249

presse(at)cep.eu

Die Ökodesign Verordnung wurde bereits in einer cepAnalyse untersucht. Das cep befürchtet bei zu engen und kleinteiligen Vorgaben Zielkonflikte – und letztlich sogar negative Nachhaltigkeitswirkungen.

Dublin: Irische Datenschutzbehörde

Die irische Datenschutzbehörde (IDPC) hat am 12. Mai ihre endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Nutzerdaten durch das Tech-Unternehmen Meta Platforms Ireland („Meta”) aus der EU in die USA gefällt. Der Beschluss wird derzeit von Meta noch auf vertrauliche Informationen hin überprüft und soll um den 22. Mai für die Öffentlichkeit publik werden.

Grundlage des Beschlusses ist u.a. eine von der Behörde nach dem Schrems II-Urteil im Jahr 2020 eingeleitete Untersuchung der Datenübermittlungspraktiken von Meta. Die irische Behörde ist in der EU federführend für diesen Fall zuständig, weil Meta seinen EU-Hauptsitz in Irland hat.

Im Vorfeld hatte es zwischen den EU-Datenschutzbehörden Streit um den Inhalt des Beschlusses gegeben, der vom Europäischen Datenschutzausschuss in einem verbindlichen Beschluss geschlichtet wurde. Die IDPC war bei ihrer Entscheidung an das Diktum des Ausschusses gebunden.

 

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693 - 100

presse(at)cep.eu

Der Beschluss ist wichtig, denn er könnte – je nachdem, ob und wie zügig der geplante Angemessenheitsbeschluss (EU-U.S. Data Privacy Framework) der EU-Kommission in Kraft tritt – zu Unterbrechungen der Meta-Dienste und anderer Datentransfers in die USA führen. Meta rechnet laut Quartalsberichten mit einem Stopp seiner Datenübermittlungen und der Verhängung einer Geldstrafe, die laut Medienberichten Rekordhöhe haben könnte. Zusätzlich könnte der Beschluss eine Anordnung beinhalten, dass Meta seine Übermittlungspraxis mit der Datenschutzgrundverordnung in Einklang bringen oder sogar bereits übermittelte Daten löschen muss.  

Entscheidend wird u.a. sein, welche Frist die IDPC Meta für die Befolgung ihres Beschlusses ggf. einräumen wird. Endet die Frist, bevor das neue EU-U.S. Data Privacy Framework rechtliche Wirkung entfaltet, kann es zu Unterbrechungen der Datentransfers kommen. Möglicherweise steht sogar die wirtschaftliche Zukunft von Diensten wie Facebook und Instagram in der EU auf dem Spiel. Zwar bezieht sich der IDPC-Beschluss formal nur auf Facebook; weitere Verfahren in Bezug auf Produkte mit ähnlicher Transferproblematik könnten jedoch folgen.  

Das cep hat sich in einer ausführlichen cepStudie mit der Unzulässigkeit von Datenübertragungen in die USA nach dem Schrems II-Urteil des EuGH befasst.

Dienstag

23.05.2023

Freiburg: cepAnalyse zu Mehrstimmrechtsaktien

Laut Kommission scheuen viele kleine Familienbetriebe, Start-ups, Gründer und Unternehmen mit langfristigen Projekten den Gang an die Börse, weil sie sich etwa vor einem Verlust der Kontrolle über zentrale Betriebs- und Investitionsentscheidungen fürchten. Die Kommission will den Unternehmen diese Furcht nehmen und – im Rahmen des im Dezember 2022 vorgelegten Listing Act – die Mitgliedstaaten zur Einführung von Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien verpflichten. 

Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Die Kommission reagiert mit ihrem Vorstoß für eine Richtlinie über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien auf einen globalen Trend. Immer mehr Jurisdiktionen weltweit ermöglichen solche Strukturen. Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen ist aus ordnungspolitischer Sicht weitestgehend unbedenklich. Solche Strukturen können tatsächlich ein wichtiger Hebel sein. Sie sollten jedoch nicht nur auf KMU-Wachstumsmärkten, sondern auch auf geregelten Märkten und börsenähnlichen multilateralen Handelsplätzen (MTF) möglich sein. Schutzvorkehrungen zur Begrenzung des Stimmgewichts sind meist entbehrlich. Auch sollte der Gesetzgeber keine fixen Zeitspannen für das Auslaufen von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen festlegen. Es ist wenig realistisch, dass er „korrekte“ und über alle Gesellschaften hinweg „geeignete“ Zeitspannen bestimmen könnte.

Brüssel: Binnenmarktausschuss (IMCO)

  • Abstimmung über Trilog-Ergebnis zur Verbraucherkreditrichtlinie
 

Philipp Eckhardt

 

und

 

Dr. Patrick Stockebrandt

 

+49 761 38693-105

presse(at)cep.eu

Am 2. Dezember 2022 haben sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig auf die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie verständigt. Bereits im Juni 2021 hatte die Kommission dazu einen Vorschlag präsentiert (s. cepAnalyse). Nun will der IMCO-Ausschuss das Trilogergebnis offiziell absegnen.

Mittwoch, 24.05.2023

Brüssel: Europäische Kommission

  • Vorlage einer Kleinanlegerstrategie
 

Dr. Anastasia Kotovskaia

 

 

und

 

 

Philipp Eckhardt

 

+49 761 38693-105

presse(at)cep.eu

 

Die Kommission will eine „Anlagestrategie für Kleinanleger“ vorlegen. Dabei will sie insbesondere neue Vorgaben zur provisionsbasierten Beratung machen, da sie die Zuverlässigkeit und Qualität dieses Beratungsmodells in Frage stellt. In einer cepStudie und einem Aufsatz in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen hat sich das cep jüngst gegen strikte Provisionsverbote ausgesprochen.

Neben den Provisionsregelungen plant die Kommission unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz von Kleinanlegern, reduzierte Informationspflichten zu Anlageprodukten und Erleichterungen für Anleger, die über ausreichende Kenntnisse verfügen. Auch sollen die Regelungen, die Anlageberater zur Prüfung der Angemessenheit und Geeignetheit eines Anlageprodukts verpflichten, angepasst werden.

Donnerstag,

25.05.2023

Brüssel: Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)

  • Abstimmung über Trilog-Ergebnis über die Verordnung für einen EU-Standard für grüne Anleihen
 

Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Am 28. Februar 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig auf die Etablierung eines EU-Standards für grüne Anleihen (EuGB) verständigt. Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission dazu einen Vorschlag präsentiert (s. cepAnalyse). Nun will der ECON-Ausschuss das Trilogergebnis offiziell absegnen.