Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA (cepStudie)

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Zahlreiche Unternehmen aus der EU übermitteln nach wie vor illegal personenbezogene Daten in die USA. Das ist das Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik (cep), in der die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom Juli 2020 untersucht werden.

cepStudie

Der Richterspruch hatte die bis dahin übliche Datenübermittlung auf Basis des sogenannten Privacy-Shield-Beschlusses für unzulässig erklärt. Die Nutzung von Standardvertragsklauseln bleibt zwar grundsätzlich zulässig. "Datentransfers von Unternehmen aus der EU an Cloud-Dienste in den USA wie Microsoft, Amazon, Google oder Dropbox sind aber rechtswidrig, wenn die dortigen Datenempfänger den US-Überwachungsgesetzen unterliegen und Zugriff auf die Dateninhalte im Klartext haben", sagt cep-Juristin Dr. Anja Hoffmann.

Denn in diesen Fällen lässt sich laut Hoffmann der Zugriff der US-Behörden auch durch zusätzliche Datenschutzmaßnahmen nicht wirksam verhindern. Dies gelte auch dann, wenn sich die Unternehmen auf unternehmensinterne Datenschutzregelungen stützten.

Die vorliegende cepStudie untersucht das "Schrems II"-Urteil und dessen Folgen, inklusive seiner möglichen Umsetzung, und berücksichtigt dabei auch die Entwurfsfassungen der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses und der geänderten Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.