30.04.19

PRESSEINFORMATION 35/2019

Pläne für grüne Taxonomie bleiben aktuell

Nachdem auch das EU-Parlament über Änderungen zum Kommissionsvorschlag zur grünen EU-Taxonomie abgestimmt hat, steht nun noch die Position des Rates dazu aus. Ein cepAdhoc stellt die Parlamentsposition dar und bewertet sie.

Aufgrund vieler Änderungen durch das Parlament unterscheidet sich der Vorschlag für eine grüne Taxonomie nun erheblich vom ursprünglichen Kommissionsvorhaben. Dennoch – zu dieser Einschätzung kommen die Finanzmarktexperten des cep – missinterpretiert das Parlament genau wie schon die EU-Kommission die Existenz unterschiedlicher Taxonomien und Labels als Marktversagen, und sieht diese nicht als Folge der Tatsache an, dass es kein objektives bzw. einheitliches Verständnis für den Begriff „Nachhaltigkeit“ gibt. Aus Sicht des cep ist es aber vernünftig, dass das Parlament von einem binären Ansatz zur Nachhaltigkeit absieht, wonach Aktivitäten entweder nachhaltig sein können oder eben nicht. Eine „braune Taxonomie“ zur Bestimmung „nicht-nachhaltiger“ Aktivitäten wird zu Recht als wenig zielführend abgelehnt.

Für kaum sinnvoll hält das cep die Zuweisung der Durchsetzungsbefugnisse einer grünen Taxonomie an die EU-Finanzaufsichtsbehörden, da denen das umwelt- und klimapolitische Fachwissen fehlt. Dagegen ist die Festlegung von „Mindestschutzniveaus“ für Arbeitnehmer- und Menschenrechte als eine politische Entscheidung zu sehen. Dabei bleibt abzuwarten, ob diese Niveaus auch den Präferenzen der Anleger entsprechen werden. Denn für viele Unternehmen wird es schwierig sein, deren Einhaltung sicherzustellen.

Hintergrund und Ziele

Der Vorschlag ist Teil des „Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums“ [siehe hierzu auch die cepAnalyse]. Damit will die EU die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2016 und der Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 erreichen. Dem dienen auch die Empfehlungen der Hochrangigen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen (HLEG) der EU-Kommission.

Die im vorliegenden cepAdhoc bewerteten Änderungen durch das EP sind nicht abschließend. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss sich das Parlament mit dem Rat, der noch keine Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht hat, über alle Änderungen einigen. Damit ist aber erst nach den Europawahlen zu rechnen.

cepAdhoc Grüne Taxonomie