Grüne Taxonomie (Verordnung)

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Mit einer Verordnung will die EU-Kommission den Rahmen für nachhaltige Investitionen schaffen. Dazu sollen in einer "Taxonomie" verbindliche Kriterien festgelegt werden, die wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen müssen, um als "ökologisch nachhaltig" zu gelten.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep können Nachhaltigkeitslabels auf Grundlage einer grünen EU-Taxonomie zwar dazu beitragen, die steigende Nachfrage institutioneller und privater Anleger nach "nachhaltigen" Finanzprodukten zu befriedigen.

Allerdings sollte die Verwendung der EU-Taxonomie optional und nicht obligatorisch sein. Jeder direkte Bezug der Finanzmarktregulierung auf die grüne EU-Taxonomie sollte mit Vorsicht erfolgen, da auch nachhaltige Anlagen ein hohes Risiko bergen können. Die Finanzmarktregulierung hat zuallererst die Finanzstabilität sicherzustellen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor