09.04.19

PRESSEINFORMATION 30/2019

EMIR-Verordnung zum Derivateclearing

Nachdem sich das Europäische Parlament und der Rat im Februar auf die Änderung der EMIR-Verordnung verständigt haben, will das Parlament der Einigung nun am 18. April 2019 offiziell zustimmen. Der cepAdhoc gibt einen Überblick über die vereinbarten neuen Regeln und bewertet sie kurz.

Die beabsichtigte Lockerung der Clearingverpflichtungen für finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien ist vertretbar. Die Finanzmarktexperten des cep sind der Auffassung, dass die Belastung dieser Gegenparteien, die nur in begrenztem Umfang auf den Derivatemärkten tätig sind, für die Abwicklung ihrer Derivatekontrakte regelmäßig höher ist als der Gewinn an finanzieller Stabilität.

Aus Sicht des cep ist auch eine Verlängerung der Freistellung für Altersversorgungssysteme um weitere zwei Jahre aufgrund von Strukturproblemen akzeptabel. Dies sollte jedoch die letzte Frist sein, da sie den Wettbewerb zum Nachteil derjenigen Marktteilnehmer verzerrt, die heute bereits außerbörsliche Derivatkontrakte clearen müssen. Die neuen Befugnisse für die EU-Kommission, das Clearing für Kategorien von OTC-Derivaten schneller auszusetzen, sind für die Stabilität der Finanzmärkte allerdings notwendig.

Kritisch gesehen wird dagegen die Einführung von FRAND-Bedingungen (faire, angemessene, nichtdiskriminierende und transparente handelsübliche Bedingungen) für direkte und indirekte Anbieter von Clearingdienstleistungen. Da auch für kleine Marktteilnehmer der Zugang zum Clearing zumindest potentiell möglich ist, gehen FRAND-Bedingungen zu weit. Sie könnten ein erster Schritt zur Einführung einer Vertragspflicht und einer Zugangspreisregelung sein.

Hintergrund:

Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte die EU schon 2012 die sogenannte EMIR-Verordnung zur Regulierung der europäischen Derivatemärkte beschlossen. Im Jahr 2017 legte die EU-Kommission weitere Vorschläge zur EMIR-Verordnung vor, um die Vorschriften zu vereinfachen und verhältnismäßiger zu gestalten. Dabei schlug sie insbesondere Änderungen an der Pflicht zum Clearing von Geschäften mit Derivaten und neue Regelungen für den Zugang zum Clearing für die an Derivategeschäften beteiligten Gegenparteien vor. Auch drang die Kommission auf mehr Transparenz bei den Sicherheitsmargen sowie Erleichterungen bei den Meldepflichten und bei der Aufsicht über Transaktionsregister.

cepAdhoc EMIR-REFIT