09.03.21
PRESSEINFORMATION 17/2021
„Sicher ist ein einheitliches Regelwerk sinnvoll, um in diesem stark wachsenden Markt für Rechtssicherheit zu sorgen. Doch die schafft die geplante EU-Verordnung in einem relevanten Punkt nicht. Viele Kryptowährungen haben keinen zentralen Emittenten. Ob die von der neuen Verordnung künftig erfasst oder sogar verboten werden sollen, bleibt unklar“, sagt cep-Experte Philipp Eckhardt. Der Ökonom der Freiburger Denkfabrik hat mit cep-Juristin Dr. Martina Anzini eine Analyse und einen Input zu dem Brüsseler Vorhaben vorgelegt.
Kryptowährungen wie Bitcoin sind dezentral gestaltet und verzichten auf einen zentralen Emittenten. „Emittentenlose Kryptowährungen dürften auch künftig relevant sein und werden sich von der EU-Verordnung nicht aufhalten lassen. Es ist daher bedauernswert, dass die Verordnung gerade hier keine Rechtssicherheit herbeiführt.“, sagt cep-Expertin Dr. Martina Anzini.
Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Rat und vom Europaparlament gebilligt werden.
cepInput: Regulierung von Kryptowerten: MiCA-Verordnung (EN)
cepAnalyse: Kryptowerte (DE)