12.02.19

PRESSEINFORMATION 13/2019

Weniger notleidende Kredite in der EU

Die EU-Kommission will zu einer Reduzierung der hohen Bankenbestände an notleidenden Krediten beitragen. Eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten soll deren Bestand verringern und die Zunahme künftig verhindern.

Der geplante EU-Pass für Kreditdienstleister kann Hindernisse für den Zugang zum Markt für Kreditdienstleistungen senken. Außerdem kann er zur Schaffung liquider, grenzüberschreitender Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-performing loans, NPL) beitragen. Zu dieser Einschätzung kommen die Finanzexperten des cep in ihrer Analyse des Richtlinienvorschlages. Sie warnen allerdings davor, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Durchführungsrechtsakte einen Umfang an Informationsbereitstellung bei der Übertragung von NPL vorschreiben könnten, der unnötig hoch und teuer ist. Aus ihrer Sicht sind auch die Berichtspflichten, die für jede Kreditübertragung gelten sollen, unverhältnismäßig. Ihr Hauptkritikpunkt gilt aber der Tatsache, dass die EU-Kommission auf Basis der Binnenmarktkompetenz der EU ein beschleunigtes außergerichtliches Verfahren zur Realisierung von Sicherheiten einführen will. Für das cep ist diese Rechtsgrundlage nicht zulässig. Notwendig wäre vielmehr ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten auf Basis von Art. 352 AEUV.

Hintergrund und Ziele:

Notleidende Kredite (Non-performing loans, NPL) sind Kredite, deren Rückzahlung mehr als 90 Tage überfällig oder "unwahrscheinlich" ist. Das Gesamtvolumen an NPL in der EU beträgt 731 Milliarden Euro (Q2 2018). Die Quote der NPL im Verhältnis zu den Gesamtdarlehen in der EU („NPL-Quote“) stieg von 2% im Jahr 2007 auf fast 8% im Jahr 2013 und sank im zweiten Quartal 2018 auf 3,4%. Die NPL-Quote liegt in Griechenland (44,9%), Zypern (28,1%) und Portugal (11,7%) immer noch über 10% und in Italien bei 10%.

Laut EU-Kommission führen hohe Bestände an NPL dazu, dass die Rentabilität der Banken sinkt, da sie weniger Einnahmen erzielen als mit planmäßig bedienten Krediten. Außerdem erodiert die Kapitalbasis der Banken, wenn NPL Verluste verursachen. Auch sinkt die Kreditvergabefähigkeit der Banken, da NPL finanzielle Ressourcen binden. Um die hohen NPL-Bestände zu verringern und eine erneute Erhöhung künftig zu verhindern, schlägt die Kommission Vorschriften für Kreditdienstleister und -käufer vor, damit sich Sekundärmärkte für NPL entwickeln können und die Verwertung von Sicherheiten erleichtert wird.

Die Richtlinie gilt nicht für Kreditdienstleister und Kreditkäufer, die Banken sind.

cepAnalyse Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten