Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will zu einer Reduzierung der hohen Bestände an notleidenden Krediten beitragen. Eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten soll deren Zunahme künftig verhindern.

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Aus Sicht des cep kann der EU-Pass für Kreditdienstleister die Hindernisse für den Zugang zum Markt für Kreditdienstleistungen senken und zur Schaffung liquider, grenzüberschreitender Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-performing loans, NPL) beitragen. Allerdings sollten die in der Richtlinie vorgesehenen Durchführungsrechtsakte keinen Umfang an Informationsbereitstellung vorschreiben, der unnötig hoch und teuer ist. Auch sind Berichtspflichten, die für jede Kreditübertragung gelten, unverhältnismäßig. Darüber hinaus kann sich die Kommission nicht darauf berufen, das geplante Vorgehen zum beschleunigten außergerichtlichen Verfahren zur Realisierung von Sicherheiten auf Art. 114 AEUV zu stützen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor