04.12.18

PRESSEINFORMATION 121/2018

Künftige Energieeffizienzpolitik der EU bewertet

Die Reform des EU-Energieeffizienzrechts für den Zeitraum 2021–2030 ist nach der Annahme der geänderten Energieeffizienz-Richtlinie durch den Rat am 4. Dezember 2018 nun nahezu abgeschlossen. Aus diesem Anlass hat das cep Stand und Perspektiven der künftigen EU-Energieeffizienzpolitik bewertet.

Eine Senkung des Energieverbrauchs darf kein Selbstzweck sein. Aus Sicht des cep können die mit den EU-Energieeffizienzvorgaben angestrebten Ziele des Klimaschutzes und der Energieversorgungssicherheit besser durch eine Einbeziehung aller Sektoren in einen Emissionshandel erreicht werden. Das stattdessen von der EU nun festgelegte eigenständige und sogar vorrangige Energieeffizienzziel („energy efficiency first“) ist hingegen oft unnötig teuer oder gar wirkungslos. Denn ein vorgegebenes Energieeffizienzziel kann das Maß an Energieeinsparung über- oder unterschreiten, das zur kosteneffizienten Erreichung der eigentlichen umwelt- und energiepolitischen Ziele erforderlich ist. Zudem führt eine technische Effizienzsteigerung nicht immer eins zu eins zu einem geringeren Energieverbrauch. Denn die dabei eingesparten Energiekosten können zu einem insgesamt höheren Energieverbrauch verleiten („Rebound-Effekt“).

Im reformierten EU-Effizienzrecht finden sich außerdem zahlreiche unnötig teure Einzelvorgaben. So verteuert die Vorgabe der Fernablesbarkeit von Heizkostenverteilern und Verbrauchszählern unnötig ein sonst sinnvolles Instrument zur Kostentransparenz. Ein anderes Beispiel ist die Verpflichtung, ab 2021 nur noch „Niedrigstenergiehäuser“ zu bauen. Dies ist ein unnötig teurer planwirtschaftlicher Eingriff und verschärft die ohnehin bestehende Wohnungsnot.

Auch auf weitere dirigistische Vorgaben für die Produktgestaltung aufgrund der Ökodesign-Richtlinie sollte verzichtet werden, weil es sich dabei um Eingriffe in die Wahlfreiheit der Verbraucher und in die unternehmerische Freiheit der Hersteller handelt. Stattdessen sollten Verbraucher umfassend über den Energieverbrauch von Produkten informiert werden.

Bei der Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Anforderungen an die Energieeffizienz für Gebäude zeugt es von ökonomischer Vernunft des EU-Gesetzgebers, statt der – im Kommissionsvorschlag vorgesehenen – teuren „intelligenten“ Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bei Nichtwohngebäuden nur einfache Ladepunkte vorzuschreiben. Dies ist kosteneffizienter und reicht zur Ausweitung der Lademöglichkeiten vollkommen aus. Auch bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen genügen die nun vorgeschriebenen Leerrohre statt der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Vorverkabelung aller Parkplätze für eine kostengünstige nachträgliche Errichtung von Ladepunkten. Damit werden enorme Kupfermengen eingespart, falls Ladepunkte doch nicht benötigt werden.

cepInput Die EU-Energieeffizienzpolitik