05.02.19

PRESSEINFORMATION 10/2019

22 Mrd. Euro für Reformen

Im Rahmen eines Hilfsprogramms sollen den EU-Mitgliedstaaten für Strukturreformen rund 22 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Reichen 22 Mrd. Euro, um umfassende Reformen in den 27 EU-Mitgliedstaaten anzustoßen? Das cep bezweifelt dies. Gleichwohl können diese Mittel die Umsetzung von kleineren Strukturreformen erleichtern, die bisher als notwendig, aber auch als zu aufwendig erachtet wurden.

Vorgesehen ist nun, an Mitgliedstaaten Gelder („Prämien“) zu überweisen, sobald sie zuvor vereinbarte Reformen umgesetzt haben. Belohnt werden dabei nur solche Reformen, die Probleme angehen, die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelt wurden. Jeder Mitgliedstaat soll Anspruch auf einen festen Anteil an den Mitteln dieses Reforminstrumentes haben. Dieser entspricht seinem Anteil an der EU-Bevölkerung. Die Zuweisung erfolgt für den jeweiligen betroffenen Mitgliedstaat, nachdem er sich mit der EU-Kommission auf die betreffende Reform geeinigt hat.

Aus Sicht des cep unterstreicht die Bedingung, dass das Verfahren von einem Mitgliedstaat initiiert werden muss, die nationale Eigenverantwortung. Die Gefahr, dass Mitgliedstaaten aber Reformen vorschlagen könnten, die sie ohnehin umsetzen würden, wird dadurch verringert, dass nur Reformen in Frage kommen, die zuvor im Europäischen Semester ermittelt wurden. Die Auszahlung der Prämie in einer einzigen Tranche nach Umsetzung der Reformen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Reformen auch abgeschlossen werden.

Allerdings besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission ihre Befugnisse überdehnt, indem sie die Einzelheiten der Reformen bestimmt. Deshalb sollte eine Einbeziehung aller Mitgliedstaaten oder des Ausschusses für Wirtschaftspolitik im Rat (EPC) verpflichtend sein, um den Ermessensspielraum der Kommission zu begrenzen.

Hintergrund und Ziele

Durch Strukturreformen – z.B. Reformen des Arbeitsmarkts oder der Güter- und Dienstleistungsmärkte – passen sich Volkswirtschaften an geänderte ökonomische Rahmenbedingungen an. Strukturreformen wirken sich u.a. auf die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften und deren Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen „Schocks“, z.B. dem Platzen einer Immobilienblase, aus. Da die Volkswirtschaften der EU wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind, sollen die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitiken, einschließlich ihrer Strukturreformen, koordinieren. So kann sichergestellt werden, dass sie bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitiken die Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten und die Stabilität der EU als Ganzes berücksichtigen. Diese Koordinierung findet im Rahmen des „Europäischen Semesters“ statt. Mit dem Europäischen Semester weist die EU auf wirtschaftliche und soziale Probleme in den Mitgliedstaaten hin und spricht Reformempfehlungen aus. Die Mitgliedstaaten setzen diese Reformempfehlungen jedoch wegen kurzfristig entstehender politischer und sozialer Kosten häufig nicht um. Um die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu erhöhen, Reformempfehlungen umzusetzen, will die Kommission deshalb für den Zeitraum 2021–2027 ein „Reformhilfeprogramm“ mit einer Haushaltslinie von 25 Mrd. Euro auflegen (ein „Reformumsetzungsinstrument“ mit einem Volumen von 22 Mrd. Euro), ein „Instrument für technische Unterstützung“ mit einem Volumen von 0,84 Mrd. Euro und eine „Konvergenzfazilität“ mit einem Volumen von 2,16 Mrd. Euro.

cepAnalyse Reformumsetzungsinstrument