Presseinformation 16/2026
Digital Networks Act: cep sieht Korrekturbedarf bei Regulierungszielen und Resilienzrahmen
Berlin/Freiburg. Mit dem Digital Networks Act (DNA) will die Europäische Kommission den Rechtsrahmen für digitale Netze in Europa grundlegend überarbeiten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat sich in einer ersten cepAnalyse zum DNA einige Regulierungsfel-der genauer angesehen und zieht dabei ein gemischtes Fazit.
Die Autoren der cepAnalyse, Philipp Eckhardt und Anastasia Kotowski, halten insbesondere den Ansatz, mehrere Rechtsakte im DNA zu bündeln und den Rechtsakt als Verordnung zu verankern, für sinnvoll. Damit können die Rechtssicherheit und der Binnenmarkt gestärkt werden. Sie warnen jedoch: „Im politischen Verhandlungsprozess sollte dieser Ansatz nicht für wenig zielführende Paketlösungen missbraucht werden.“
Dagegen ist die Ausweitung des Katalogs an Regulierungszielen laut Einschätzung von Eckhardt, Ökonom am cep, verfehlt. So sollen künftig auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in den bereits langen Zielekatalog aufgenommen werden. „Die Ausweitung mag politisch opportun erscheinen“, so Eckhardt. „Sie bereitet jedoch den Boden für zusätzliche Zielkonflikte, eine Zunahme an Regulierungskomplexität und eine wenig vorhersehbare Regulierung. Zudem besteht die Gefahr von unnötigen industriepolitisch motivierten Markteingriffen.“
Die Etablierung eines neuen Rahmens zur Stärkung der Resilienz und Vorsorge speziell für den Digitale-Netze-Sektor hält Eckhardt aufgrund der geopolitischen Großwetterlage für nachvollziehbar. „Es gilt jedoch den Rahmen noch stärker risikobasiert auszugestalten, enger mit bereits existierenden EU-Vorschriften zu verzahnen und die Finanzierungsfrage frühzeitig zu klären“, fordert Eckhardt. Anastasia Kotowski, Juristin am cep, warnt indes: „Kompetenzrechtlich problematisch ist der Resilienzrahmen dort, wo der Vorschlag über klassische Binnenmarktregulierung hinausgeht und Bereiche staatlicher Sicherheits- und Krisenvorsorge berührt. Gerade die Vorgaben zu Krisenreaktion und Notfallkommunikation berühren inhaltlich nationale Zuständigkeiten.”
Mit der Einführung eines EU-Pass-Regimes und eines neuen Verfahrens zur Allgemeingenehmigung will die Kommission Markteintrittsbarrieren und administrative Aufwände für die Anbieter im Konnektivitätssektor senken. Davon können in der Tat positive Impulse zur Stärkung des Binnenmarktes ausgehen. Die tatsächliche Wirkung dürfte dennoch gering ausfallen. Auch warnt das cep davor, dass die Vorschriften zur Durchsetzung der Genehmigungsbedingungen Schwächen aufweisen.