PRESSEINFORMATION 14/2019
cep-Pressethemen 18.2.2019-22.2.2019: Klimaschutzvision, Arbeitsbedingungen, Gewährleistungsrecht, Typgenehmigung, Online-Vermittlungsdienste
Für die Zeit vom 18.2.2019-22.2.2019 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
| Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Dienstag, 19.2.2019 | Veröffentlichung der cepAnalyse Klimaschutzvision 2050 Die EU-Kommission hat ihre langfristigen klimapolitischen Ziele in einer Mitteilung zusammengefasst. Unter dem Titel „Ein sauberer Planet für alle“ stellt sie ihre Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft vor.
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments wird am selben Tag über diesen Kommissionsvorschlag abstimmen.
| Aus Sicht des cep kann die Entwicklung einer langfristigen Strategie der EU zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen („THG-Emissionen“) die Planungssicherheit von Unternehmen erhöhen. Allerdings sollte sich die EU nicht auf das Ziel einer „klimaneutralen Wirtschaft“ bis 2050 festlegen, ohne die Auswirkungen der dafür notwendigen THG-Einsparungen in der EU einschätzen zu können. Auch behindert die in der Klimaschutzvision 2050 fortbestehende Fragmentierung der EU-Klimapolitik günstige THG-Einsparungen.
| Dr. Moritz Bonn Umwelt, Klima, Energie, Verkehr +49 761 38693-249 |
Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) Abstimmungen u.a. die Trilog-Einigung über:
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| Urs Pötzsch EU-Verträge & -Institutionen + 49 761 38693-246 | |
Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
| Dazu cepAnalyse “Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“
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Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde | Dazu cepAnalyse „Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde“
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Mittwoch, 20.2.2019 | Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)/ Rechtsausschuss (JURI)
Gemeinsame elektronische Abstimmung über: Bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte Bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels
Mit den beiden eng miteinander verbundenen Richtlinienvorschlägen soll das Gewährleistungsrecht für den Erwerb digitaler Inhalte und Dienstleistungen sowie für Warenkäufe weitgehend harmonisiert werden.
| Nachdem Vertreter des Rats und des EU-Parlaments am 29.1. im Trilogverfahren eine Einigung über beide Vorschläge erzielen konnten, stimmen nun die gemeinsam federführenden Ausschüsse über die Trilogergebnisse ab. Diese müssen dann noch formell vom EP-Plenum und vom Rat bestätigt werden.
Das cep begrüßt es, dass künftig EU-weit gleiche Regeln und Hierarchien gelten sollen, wenn Verbraucher von einem Händler mangelhafte digitale Inhalte oder Dienstleistungen, „Smart goods“ oder „normale“ Waren erwerben, und dass nun in weiten Teilen klarer abgrenzbar ist, wann welche der beiden Richtlinien gilt. Angesichts verschiedener Öffnungsklauseln kann von einer umfassenden „Vollharmonisierung“ aber keine Rede mehr sein.
| Dr. Anja Hoffmann
+49 761 38693-247 |
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit schlägt die Kommission eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge vor, u.a. die Pflicht, Neufahrzeuge mit Assistenzsystemen auszustatten.
| Aus Sicht des cep erhöhen obligatorische Assistenzsysteme in Fahrzeugen die Verkehrssicherheit. Allerdings sollten Assistenzsysteme während der Fahrt auch abgeschaltet werden können, damit der Fahrer unter allen Umständen sein Fahrzeug beherrschen kann. Abbiege-Assistenzsysteme bei Lkw und Bussen sollten zudem schon eher als 2024 eingeführt werden, weil damit Menschenleben geschützt werden.
| Dr. Martin Menner Umwelt, Klima, Energie, Verkehr +49 761 38693-242
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| Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat haben sich am 14.2. auf eine gemeinsame Position geeinigt.
Die Verordnung verpflichtet Online-Verkaufs-Plattformen neue Transparenzregeln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzusehen, die sie für ihre Geschäftsbeziehungen zu den Händlern auf ihrer Plattform verwenden. Ferner wird die Möglichkeit einer Mediation bei Streitigkeiten eingeführt. | Nach Ansicht des cep schränkt die Verordnung die Vertragsfreiheit ein, indem sie zu Unrecht davon ausgeht, dass Online-Händler generell abhängig von Online-Verkaufs-Plattformen sind. | Muhammed Elemenler
+49/761/38693-244
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