Finanzmärkte
Kapitalgedeckte Alterssicherung mit PEPP
cepStudie
Europas Rentensysteme stehen angesichts des demografischen Wandels unter wachsendem Druck. Nach Prognosen der EU-Kommission könnte das durchschnittliche gesetzliche Rentenniveau in der EU von 43,8 Prozent der Bruttolöhne im Jahr 2022 auf nur noch 35,5 Prozent im Jahr 2070 sinken. Die Kommission will daher – wie die Bundesregierung – gegensteuern und die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken. Ein Element der Bemühungen: Die Reform des Rechtsrahmens zu den bislang wenig erfolgreichen paneuropäischen privaten Altersvorsorgeprodukten (PEPP). Der cep-Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt begrüßt die Richtung der Reformvorhaben, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Besonders positiv bewertet Eckhardt die teilweise Abkehr von klassischen Garantieprodukten, die stärkere Ausrichtung auf renditeorientierte Anlageformen und Lebenszyklusstrategien sowie den geplanten Wegfall fester Kostenobergrenzen bei der PEPP-Reform. „Diese Änderungen können langfristig höhere Renditechancen eröffnen und die private Altersvorsorge attraktiver machen. Sie legen den Grundstein dafür, dass die kapitalgedeckte private Altersvorsorge in Zukunft einen größeren Beitrag zur Alterssicherung leisten kann als sie es heute tut“, ist Eckhardt überzeugt.
Kritisch sieht Eckhardt jedoch einige wettbewerbsverzerrende Tendenzen in den Vorschlägen. So versucht die EU-Kommission über verschiedene Stellschrauben bestimmte Altersvorsorgeprodukte gegenüber anderen Produkten zu bevorzugen. Beispiele hierfür sind etwa unterschiedlich strenge Beratungsanforderungen für Standard- und Nicht-Standard-Produkte sowie die avisierten Beschränkungen für einzelne Vergütungsmodelle. „Der Gesetzgeber sollte auf solche verzerrenden Regelungen verzichten. Stattdessen sollte er die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie dazu befähigen, eigenverantwortliche Entscheidungen zur privaten Altersvorsorge treffen zu können. Vorgaben, die einen rein bevormundenden Charakter haben, gilt es zu vermeiden“, fordert Eckhardt.
Das cep spricht sich deshalb für einheitliche Beratungsstandards sowie ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Entscheidend ist, dass Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen können, welche Vorsorgeprodukte zu ihren individuellen Bedürfnissen passen.
Die Studie wurde im Auftrag der Friedrich Naumann Stiftung Europa erstellt.
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| Kapitalgedeckte Alterssicherung mit PEPP (veröff. 15.10.2026) | 1 MB | Download | |
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