Freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten (Verordnung)
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Informationstechnologien

Freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten (Verordnung)

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission will durch eine Verordnung den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten und den Wettbewerb zwischen Cloud-Anbietern und anderen Datenverarbeitungsdiensten in der EU verbessern. Das cep begrüßt das darin festgeschriebene grundsätzliche Verbot nationaler Datenlokalisierungsauflagen.

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Status

Durch den Vorschlag der Kommission wird der grenzüberschreitende Wettbewerb gefördert, wodurch auch die Preise für Cloud-Dienstleistungen sinken dürften. Auch die Nichteinführung eines gesetzlichen Anspruchs auf „Datenportabilität“, also das Recht nicht-personenbezogene Daten bei einem Wechsel des Cloud-Anbieters zu dem neuen Anbieter zu übertragen, ist sachgerecht. Für das cep ist es jedoch unverhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten nur aus Gründen der nationalen Sicherheit Datenlokalisierungsauflagen in Ausnahmefällen beibehalten dürfen.