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Informationstechnologien
Cybersicherheit – Teil 1: ENISA-Reform (Verordnung)
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Allerdings kann eine Verlagerung von „operativen Aufgaben“ auf die ENISA dazu führen, dass Anstrengungen auf nationaler Ebene unterbleiben, ein „Trittbrettfahrerverhalten“ entsteht. Präzisiert werden muss außerdem, welche Handlungen die ENISA bei „Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen“ vornehmen darf und ob die Mitgliedstaaten solche Untersuchungen durch die Agentur ablehnen dürfen. Inwieweit die ENISA sensible Informationen selbst erheben und nutzen darf und wie sie diese Informationen schützen muss, sollte ebenfalls klargestellt werden.