Aufsicht über die Telekommunikationsbranche (Verordnung/Richtlinie)
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Aufsicht über die Telekommunikationsbranche (Verordnung/Richtlinie)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Laut Kommission hat das bisherige institutionelle Gefüge zur Aufsicht über die Telekommunikationsbranche bestehend aus den nationalen Regulierungsbehörden (NRBs), anderen nationalen Behörden, der Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation (GEREK) sowie dem GEREK-Büro erhebliche Schwächen. Sie will dieses Gefüge daher neu strukturieren.

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Status

Durch die Ausweitung der Aufgaben des GEREK droht eine sachwidrige Zentralisierung der TK-Regulierung auf der europäischen Ebene. Um dies zu vermeiden, sollte das GEREK mit qualifizierter statt einfacher Mehrheit entscheiden. Aus dem gleichen Grund sollten weder Kommission noch GEREK für Abhilfemaßnahmen der NRBs ein Vetorecht erhalten. Das Vetorecht verstößt zudem gegen das Subsidiaritätsprinzip.

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Presseinformation 24/2017 (veröff. 07.03.2017)
cepAnalyse (veröff. 07.03.2017) PDF 259 KB Download
Verordnungsvorschlag COM(2016) 591 (veröff. 14.09.2016) PDF 707 KB Download
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 16.10.2017)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 04.12.2017)