07.03.17

PRESSEINFORMATION 24/2017

EU-Aufsicht über Telekommunikationsbranche

 

Die EU-Kommission will das institutionelle Gefüge zur Aufsicht über die Telekommunikationsbranche neu strukturieren.

Mit ihrem Vorschlag für eine bessere Aufsicht über die Telekommunikationsbranche schießt die EU-Kommission über das Ziel hinaus. Aus Sicht des cep droht durch die Ausweitung der Aufgaben des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation (GEREK) eine sachwidrige Zentralisierung der TK-Regulierung auf der europäischen Ebene. Dies ließe sich vermeiden, wenn das GEREK künftig mit qualifizierter statt einfacher Mehrheit entscheiden würde. Aus dem gleichen Grund auch sollten weder Kommission noch GEREK gegen Maßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden (NRB) ein Vetorecht erhalten. Denn das Vetorecht würde in diesem Fall auch gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Betroffen von den neuen Regelungen sind insbesondere die Unternehmen der Telekommunikationsbranche sowie die nationalen Regulierungsbehörden. 

 

Hintergrund:

 

Das bisherige institutionelle Gefüge der EU für die Aufsicht über die Telekommunikationsbranche besteht aus den nationalen Regulierungsbehörden, nationalen „anderen zuständigen Behörden“, der EU-Kommission, dem Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für die elektronische Kommunikation GEREK und dem GEREK-Büro, welches auch eine EU-Agentur ist. Laut Kommission hat dieses Gefüge „erhebliche Schwächen“. Die Kommission will daher mit der vorgeschlagenen Verordnung u.a. das GEREK und das GEREK-Büro zu einer eigenständigen EU-Agentur verschmelzen und das GEREK mit zusätzlichen Aufgaben, etwa zur Festlegung länderübergreifender Märkte, betrauen.

 

cepAnalyse Aufsicht über die Telekommunikationsbranche