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Verbraucher & Gesundheit
Apothekenwerbung (cepInput)
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Die französischen Regelungen kommen einem totalen Verbot von Apothekenwerbung gleich. Am stärksten davon betroffen sind Apotheken aus der EU, die nicht "physisch" auf dem französischen Markt vertreten sind. Ohne Apothekenwerbung sind sie für potenzielle Verbraucher nicht "sichtbar". Empfehlenswert wäre es daher, wenn der EuGH seiner Vanderborght-Rechtsprechung folgen würde, in der er das totale Werbeverbot für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit angesehen hatte. Analog sollte auch ein totales Werbeverbot für Apotheken als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs gewertet werden.
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Apothekenwerbung (cepInput) (veröff. 21.07.2020) | 411 KB | Download | |
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