19.03.14

Verfassungsrichter stärken den Euro

Die Welt: Karlsruhe weist Klagen gegen den Rettungsschirm ESM ab, stellt der Bundesregierung aber Bedingungen für weitere Finanzhilfen

Die Bundesregierung kann sich weiter in vollem Umfang am Euro-Rettungsfonds ESM beteiligen: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mehrere Klagen gegen den ESM abgelehnt. ... Das Verfassungsgericht forderte die Bundesregierung aber auf, künftig in Prognosen für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen Deutschlands von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss. ... "Mit dieser Bedingung will das Verfassungsgericht vermeiden, dass der Bundestag bei neuen Rettungsmaßnahmen auf dem falschen Fuß erwischt wird", erklärte Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik. Allerdings ist eine Prognose über die Entwicklung der europäischen Staatsschuldenkrise kaum möglich, wie die Vergangenheit gezeigt hat: Akute Krisen brachen häufig binnen Tagen aus. ...weiterlesen