11.02.14
Sinkende Hürden für Schadensersatzklagen
Unternehmen ist es laut dem EU-Wettbewerbsrecht verboten, sich untereinander, etwa über Preise oder Mengen, abzustimmen und ihre Machtstellung auf dem Markt durch missbräuchliches Verhalten wie der Erzwingung von Geschäftsbedingungen auszunutzen. ...weiterlesen auf S. 17