18.09.14

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen gilt nicht zwingend im Ausland

Frankfurter Allgemeine Zeitung/ dpa-AFX: Mindestlohnvorgaben für öffentliche Aufträge gelten nicht automatisch für ausländische Subunternehmer. 

Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann der Mindestlohn des Auftraggeber-Landes nicht vorgeschrieben werden, wie der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klarstellte (Rechtssache C-549/13).

Zwar gibt es nach Angaben des Rechtsexperten Klaus-Dieter Sohn vom Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) auch in anderen Bundesländern Mindestlohnvorgaben. Er ging aber nicht davon aus, dass nun im großen Umfang Gesetze geändert werden müssten. "Die Folge wird sein, dass sich die öffentliche Hand künftig fragen muss, ob ein Auftrag bei gleicher Qualität im Ausland ausgeführt werden kann", sagte Sohn. Gegenfalls könne sie dann den dortigen Mindestlohn vorschreiben. ...weiterlesen