17.08.15
Kein Sonderrecht für ausländische Investoren
Für ausländische Investoren sollte beim geplanten EU-US-Freihandelsabkommen TTIP kein Sonderrecht gelten, argumentiert Lüder Gerken seinem Beitrag für die Badische Zeitung. Zwar müssten ihre Investitionen geschützt werden. Aber nur in dem Umfang, der auch für inländische Investoren gilt.