04.08.14

Hilfe für die portugiesische BES als Sonderfall

Neue Zürcher Zeitung: Die Rettung des Banco Espírito Santo (BES) erfolgt noch nicht nach den neuen Regeln der Euro-Bankenunion, die erst 2016 in Kraft treten.

Die EU-Kommission wendet vielmehr die Beihilferegeln für die staatliche Bankenrettung an, die 2008 auf dem Höhepunkt der Finanzkrise gelockert und 2013 wieder verschärft wurden. ... Festgeschrieben wird die Beteiligung der Banken und ihrer Gläubiger («Bail-in») erst mit der Bankenunion. Nach Ansicht von Bert Van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik (cep) in Freiburg ist die Rettung der BES aus EFSF-Krediten insofern zwar formal korrekt, weil sie aus für diesen Zweck vorgesehenen Mitteln stammt. Es stelle sich dennoch die Frage, warum portugiesische Banken noch mit Mitteln gerettet würden, für die im Ernstfall die europäischen Steuerzahler geradestehen müssten. Die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kredite sei «eindeutig höher als null», sagte Van Roosebeke. Die BES-Lösung verstosse zumindest gegen den Geist der künftigen Bankenunion. ...weiterlesen