02.12.14

EuGH verbietet "Schwulentests"

DW Deutsche Welle Interview mit Klaus-Dieter Sohn zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Verfolgung wegen Homosexualität als Asylgrund bestätigt

Wer aufgrund seiner Homosexualität Asyl beantragt, muss sich Nachfragen stellen. Die haben allerdings Grenzen, entschied der Europäische Gerichtshof. Die Fragen sollen sorgfältig und vorurteilsfrei sein. Der Rechtswissenschaftler Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik in Freiburg fasst das Urteil so zusammen: "Der EuGH hat die Möglichkeiten der Überprüfung zu Recht auf bloße Befragungen beschränkt und betont, dass weder Fragen zu sexuellen Praktiken erlaubt sind, noch die Befragung auf stereotypen Vorstellungen über Homosexualität beruhen darf." ...weiterlesen