11.11.14

Erleichterung über Urteil zu "Sozialhilfetourismus"

Die Welt zu Hartz IV-Entscheidung des EuGH

Nicht nur deutsche Kommunen nehmen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Ausländern Hartz IV verweigert werden kann, mit Wohlwollen auf. Auch andere Staaten sehen sich bestätigt.

Der Arbeitsmarktexperte des Centrums für Europäische Politik (cep), Klaus-Dieter Sohn, unterstreicht, dass der EuGH klargestellt habe, dass eine Zuwanderung zum Zweck des Sozialhilfebezugs nicht zulässig sei. "Die Richter haben diese in den EU-Verträgen vorgesehene Ausnahme vom Diskriminierungsverbot ausdrücklich bestätigt", sagte Sohn. Deutschland könne somit an seiner bisherigen Regelung festhalten. Die Einzelfallprüfung sei hierzulande ohnehin gewährleistet. ...weiterlesen