07.10.16
Das Wettbewerbsprinzip als europäischer Sündenbock
Die primärrechtliche, also ranghohe Verankerung des Wettbewerbsprinzips sei gerechtfertigt, urteilt die FAZ und verweist auf eine früher veröffentlichte Analyse von Roman Herzog, Lüder Gerken und Frits Bolkestein, die befanden, die EU sei in zu vielen Bereichen aktiv, in denen sie eigentlich nichts verloren habe und verstoße damit gegen die europäische Kompetenzordnung oder ignoriere das Subsidiaritätsprinzip.