03.06.15
"Dann könnten alle Zahlungen in Euro eingeklagt werden"
Für Griechenland hätte ein Austritt aus der Eurozone unabsehbare rechtliche Folgen. Denn damit verstößt Athen auch gegen die EU-Verordnung 974/98 vom 2. Mai 1998 über die Einführung des Euro, erklärte der cep-Experte Matthias Kullas gegenüber Börse Online. "Dann könnte jeder in- und außerhalb Griechenlands, der eine Forderung in Euro hat und die in der neuen Währung bezahlt werden soll, die Zahlung in Euro einklagen", so Kullas.