07.07.16

Aufregung lohnt sich nicht

Götz Reichert im Interview mit Euranet zu den strengeren europäischen Feinstaubgrenzwerte-Vorgaben neuer Rasenmäher, Bagger & Co

Diese Grenzwerte gelten für mobile Maschinen und Geräte, also für Kettensägen, Laubbläser, Baumaschinen, Bagger, Betonmischer, Stromgeneratoren, Lokomotiven, Binnenschiffe oder Motorboote. Für den Schutz unserer Gesundheit und für eine Erleichterung des Handels der Geräte innerhalb der EU sind strengere Emissionsgrenzwerte durchaus sinnvoll.

„Das heißt jetzt nicht, wenn Sie einen Rasenmäher oder einen Laubbläser haben, dass Sie den künftig nicht mehr nutzen dürfen. Sondern es geht jetzt um Vorgaben, die für neue Geräte bestimmt sind, die ab 2019 neu auf den Markt kommen sollen“, so Götz Reichert.