05.04.19

Vaterschaftsurlaub kommt EU-weit

Das EU-Parlament hat der EU-Richtlinie für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugestimmt.

Das EU-Parlament hat neue Regeln beschlossen, die es Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglichen sollen, Arbeit und Familie besser in Einklang zu bringen. Danach entsteht erstmals EU-weit der rechtliche Anspruch für Männer auf zehn Tage bezahlte Vaterschaftszeit. Außerdem haben EU-Bürger Anspruch auf mindestens vier Monate bezahlte Elternzeit. Davon sind zwei Monate nicht auf das jeweils andere Elternteil übertragbar.

Außerdem soll es künftig das Recht auf fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr für Arbeitnehmer im Fall einer schweren Erkrankung oder der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen geben. Aus Sicht des Europäischen Parlaments stärken die Regeln auch des Recht von berufstätigen Eltern (von Kindern bis zu mindestens 8 Jahren) und pflegenden Angehörigen, flexible Arbeitsregelungen (z.B. flexible oder reduzierte Arbeitszeiten,) zu beantragen.

Die vom EP beschlossenen Regeln müssen noch vom Rat formal angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen. weiterlesen