25.03.22

Trilog-Einigung zum Gesetz über digitale Märkte

Am 25. März wurde eine politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) erzielt.

Der DMA hat zum Ziel, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Dazu legt er einigen sehr große Digitalunternehmen - sogenannten Gatekeepern - Verhaltensregeln auf. Um ein Gatekeeper im Sinne des DMA zu sein, muss ein Digitalunternehmen mindestens 10.000 gewerbliche und 45 Millionen privaten Nutzer in der EU haben sowie einen Mindestjahresumsatz in der EU von 7,5 Milliarde EUR oder einen Marktwert von 75 Milliarde Euro erreichen. Außerdem muss es einen sogenannten zentralen Plattformdienst anbieten, zum Beispiel ein Betriebssystem, einen Messenger-Dienst oder einen Browser. Die Trilog-Einigung sieht unter anderem vor, dass Gatekeeper Interoperabilität zwischen verschiedenen Messenger-Diensten (beispielsweise WhatsApp und Signal) gewährleisten müssen, ihre eigenen Produkte und Dienste nicht in Rankings bevorzugen und wichtige Software wie Browser bei der Installation eines Betriebssystems nicht standardmäßig voraussetzen dürfen.

Dr. Matthias Kullas, cep-Fachbereichsleiter für Binnenmarkt | Wettbewerb | Informationstechnologien