09.11.22

Trilog-Einigung zu nationalen Klimazielen für 2030

Am 8. November 2022 haben sich das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen von Trilog-Verhandlungen auf nationale Klimaziele der EU-Mitgliedstaaten für 2030 in Sektoren wie Straßenverkehr, Gebäudeheizung sowie Land- und Abfallwirtschaft geeinigt. Dies regelt die Effort-Sharing-Verordnung (s. cepAnalyse 9/2022), ein Kernelement des „Fit-for-55“-Klimapakets, durch das die CO2-Emissionen der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden sollen.

Damit die EU insgesamt ihre CO2-Emissionen in diesen Sektoren, die derzeit nicht vom EU-Emissionshandelssystem (s. cepAnalyse 5/2022) erfasst werden, bis 2030 um 40 Prozent statt der derzeit noch vorgesehenen 29 Prozent gegenüber 2005 erreichen kann, legt die geänderte Effort-Sharing-Verordnung höhere nationale Klimaziele für die EU-Mitgliedstaaten fest. Diese reichen von einer CO2-Reduktion von 10 Prozent für Bulgarien bis zu 50 Prozent u.a. für Deutschland.

Quelle: eigene Darstellung

Zudem wird in den Effort-Sharing-Sektoren für jeden Mitgliedstaat ein jährliches CO2-Budget („Emissionszuweisung“) festgelegt, das nicht überschritten werden darf. Dieses wird schrittweise verringert, um das nationale Klimaziel für 2030 zu erreichen. Um EU-weit die CO2-Reduzierung möglichst kostengünstig zu erreichen, können die Mitgliedstaaten einen kleinen Teil ihres jährlichen CO2-Budgets – 2021–2025 maximal 10 Prozent und 2026–2029 maximal 15 Prozent der Emissionszuweisungen – untereinander handeln. Ursprünglich hatte die Kommission Handelsmöglichkeiten der Emissionszuweisungen von maximal 5 Prozent 2021–2025 und von 10 Prozent 2026–2029 vorgeschlagen. Das Europäische Parlament wollte den Handel insgesamt bis 2029 auf 5 Prozent beschränken.

cep-Bewertung:

Die unterschiedlichen nationalen Klimaziele basieren nicht auf den Kosten der CO2-Reduktion in dem jeweiligen Mitgliedstaat, sondern auf dem nationalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung. Sie können als faire „Lastenteilung“ (effort sharing) zur CO2-Reduktion zwischen den Mitgliedstaaten betrachtet werden. Allerdings sind sie hauptsächlich verteilungspolitisch motiviert. Trotz der Flexibilität bei der Erreichung der Klimaziele, die den Mitgliedstaaten eingeräumt wird, stellt die Effort-Sharing-Verordnung nicht sicher, dass die CO2-Emissionen möglichst kostengünstig reduziert werden. Zwar dürfen die Mitgliedstaaten ihre CO2-Reduktionsziele untereinander in begrenztem Umfang ausgleichen. Insofern erleichtert die Ausweitung der Handelsmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten 2026–2029 auf bis zu 15 Prozent ihrer jährlichen Emissionszuweisungen – im Vergleich zu den ursprünglichen vorgeschlagenen 10 Prozent – eine effizientere Zielerreichung. Allerdings ist angesichts der fortbestehenden Beschränkung weiterhin das Potenzial des Handels bei weitem nicht ausgeschöpft, die EU-weit angestrebte CO2-Reduktion möglichst kostengünstig zu erzielen.

Svenja Schwind

cep-Expertin EU-Klimapolitik